... allgemeine Geschäftsbedingungen der Waldhotel Eiche GmbH
für den Gastaufenthalt und für Veranstaltungen in Konferenz- und Banketträumen
GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen der Waldhotel Eiche GmbH gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die mietweise Überlassung von Konferenz- und Banketträumen und die Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen und Hochzeiten sowie andere Feierlichkeiten in diesen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs- bzw. Veranstaltungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotelgastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in sechs Monaten nach Beendigung des Aufenthaltes. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels für Dritte.
3. Der vereinbarte Preis schließt die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses, dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von vier % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
ZIMMERBEREITSTELLUNG
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
3. Stellt der Gast das Zimmer geräumt erst nach 11.00 Uhr zur Verfügung, kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
RÜCKTRITT DES GASTES (STORNIERUNG) / NICHTANNAHME DES HOTELS
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
2. Sind die in Nr. 1 stehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Das Hotel kann der Vertragsaufhebung für eine Beherbergung nur unter den folgenden Stornierungsbedingungen für reservierte Zimmer, Räume oder sonstige Leistungen zustimmen:
- bis drei gebuchte Zimmer bis drei Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung danach Berechnung von 90% des vereinbarten Logis- bzw. Arrangementpreises,
- bis fünf gebuchte Zimmer bis sieben Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung danach Berechnung von 90% des vereinbarten Logis- bzw. Arrangementpreises,
- ab sechs gebuchten Zimmern
- bis 60 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung,
- bis 45 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung, wenn weniger als 50% der Zimmer storniert werden, andernfalls Berechnung von 20% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste Nacht
- bis 10 Tage vor Anreise Berechnung von 50% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste Nacht
- bis drei Tage vor Anreise Berechnung von 80% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste Nacht, danach Berechnung des Gesamtpreises für die erste Nacht sowie 80% des Zimmerpreises für alle weiteren Nächte
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3. Das Hotel kann der Vertragsaufhebung für eine Veranstaltung in den Bankett- oder Konferenzräumen samt gebuchter Verpflegung nur unter den folgenden Stornierungsbedingungen zustimmen:
- bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfreie Stornierung,
- bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% des vereinbarten Mietpreises,
- bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 70% des vereinbarten Mietpreises,
- bis 3 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 70% des vereinbarten Mietpreises zzgl. 35% des entgangenen Speisenumsatzes, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
- Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmeranzahl. War für das Menü noch kein preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang- Menü des jeweils geltenden Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt.
- Wurde eines Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmeranzahl in Rechnung zu stellen.
RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Wurde mit dem Gast ein ausdrückliches vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart, ist das Hotel seinerseits in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Das Hotel ist weiterhin berechtigt vom Vertrag oder Angebot ohne Schadenersatzanspruch des Gastes in folgenden Fällen zurückzutreten:
-
wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
-
gewährte Optionstermine seitens des Gastes nicht eingehalten werden
-
vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen unter Beachtung einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet werden
-
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Gastes, der Zahlungsfähigkeit oder des Aufenthaltszwecks, gebucht werden
-
das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. dem Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist.
-
Ein Verstoß gegen das Unter- oder Weitervermietungsverbot vorliegt.
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich zu informieren.
HAFTUNG
1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände sind in den Zimmersafes oder ab einem Wert von mehr als 800 Euro in dem Hotelsafe zu verwahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht.
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Aufbewahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
4. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
5. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunaoase und Fitnessbereich auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei der Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht erkennbar sind, haftet das Hotel nicht.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist der Sitz des Hotels. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online- Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.